Einer Ihrer Angehörigen oder eine andere, Ihnen nahestehende Person benötigt Hilfe bei der Bewerkstelligung alltäglicher Dingen? Sie sind jedoch in Ihr eigenes Leben eingebunden und können die dafür nötige Zeit nicht aufbringen? Wir haben eine Lösung, auf die Sie voll und ganz vertrauen können. Mit unserer 24-Stunden-Pflege in und um Mönchengladbach bieten wir Ihnen 24 Stunden Pflege-Betreuung, die sicherstellt, dass der oder dem Betroffenen Tag und Nacht eine einfühlsame und qualifizierte Person zur Seite steht.
Egal, ob es sich um die hauswirtschaftliche Versorgung, Hilfe im Krankheitsfall oder um Unterstützung in sozialen Bereichen handelt - unsere 24-Stunden-Pflege bietet alles, was Sie brauchen. Daheim 24 in Mönchengladbach ist Ihr Partner in Sachen Pflege rund um die Uhr.
Wir legen ein ganz besonderes Augenmerk auf die Auswahl unserer polnischen Pflegehilfen. Eine fundierte Ausbildung und langjährige Berufserfahrung sind dabei genauso sichergestellt wie eine herzliche und liebevolle Wesensart. Natürlich beherrschen die polnischen Pflegehilfen auch Grundkenntnisse in Deutsch und bringen eine hohe Bereitschaft mit, ihre Sprachkenntnisse ständig weiter auszubauen.
Durch die christliche und äußerst soziale Kultur in Polen sind Ihre Angehörigen hier in besten Händen. Unsere polnischen Pflegehilfen werden sehr sorgfältig ausgewählt und zugeteilt - das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegehilfe muss stimmen, um eine gute und vertraute Versorgung zu garantieren.
Uns ist es wichtig, Ihnen eine verlässliche und qualifizierte Seniorenbetreuung in Mönchengladbach und Umgebung anzubieten. Qualität hat ihren Preis - trotzdem sollten Sie nicht mehr bezahlen als nötig. Daheim 24 legt höchsten Wert auf hervorragendes Personal und ausgezeichnete Leistungen der polnischen Pflegehilfen. Wir bieten Ihnen dennoch weitaus günstigere Preise als die für eine Vollzeitpflege durch einen renommierten deutschen Pflegedienst.
Auch kurzfristigen Bedarf in der Seniorenbetreuung decken wir zu fairen Konditionen und mit hochqualifiziertem Personal zu Ihrer Zufriedenheit ab - vertrauen Sie uns! Gerne beraten wir Sie eingehend über die Möglichkeiten, eine polnische Pflegekraft einzusetzen und dabei nicht mehr als nötig für Personalkosten aufzuwenden. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre individuelle Situation und das Wesen der pflegebedürftigen Person ein.
Daheim 24 bietet Ihnen kompetente 24-Stunden-Pflege in Mönchengladbach und der Region Rhein-Ruhr durch qualifizierte polnische Pflegehilfen - Seniorenbetreuung zu attraktiven Konditionen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
viele Familien sind nicht in der Lage, ihren Nächsten, welche Betreuung benötigen, die bestmögliche Hilfe und Pflege zu gewährleisten.
Die Angehörigen werden mit der Aufgabe konfrontiert die bestmögliche und richtige Lösung für Ihre Nächsten zu finden, was oftmals nicht einfach ist.
Vieles muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass:
Kostenintensive Pflege im Altenheim muss definitiv nicht sein!
Ein Altersheim bedeutet einen erzwungenen Neuanfang, ein neues Leben in einer fremden Umgebung. Mit dem richtigen Personal bietet das eigene Heim Sicherheit und nimmt die bevorstehenden Ängste. In der jahrelang gewohnten Umgebung fühlt sich jeder am Wohlsten, hat meist alles Notwendige eingerichtet und fast alles was er zum guten Leben benötigt.
Die Kinder, so es sie gibt, sind beruflich stark eingebunden oder Sie hat es gar beruflich in die Ferne gezogen. Auch wenn sie noch in der Umgebung wohnen, führen sie ihr eigenes Leben und der Kontakt beschränkt sich auf das Telefon und gelegentliche Besuche.
Aber auch die Senioren haben sich verändert und bringen ganz andere Ansprüche am Wohnen im Alter mit sich.
Bis zum Lebensende körperlich und geistig fit bleiben. Dies wünschen sich alle Menschen. Oft geht dieser Wunsch in Erfüllung. Doch da ist auch die Angst im Alter pflegebedürftig und geistig eingeschränkt zu sein. Diese Angst ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die Agentur Seniorenservice 24 Stunden „Daheim 24“ kann und möchte Sie dabei unterstützen glücklich und sorgenfrei zu altern.
Genießen Sie schon jetzt die Vorzüge und die Möglichkeiten, die Ihnen eine individuelle und ganz persönliche 24 Stunden Haushalts- Pflegehilfe bietet.
Immer mehr Familien möchten, dass Ihre pflegebedürftigen Angehörigen „Daheim“ versorgt werden. Dies ist oft nur mit Hilfe osteuropäischer Kräfte möglich.
Ein Platz in einem Pflegeheim kostet im Durchschnitt rund 6.000 Euro im Monat.
Eine 24 Stunden Versorgung durch herkömmliche ambulante Pflegedienste überschreitet schnell mal die Kosten von 4.600 Euro.
- Wir meinen, dies muss nicht sein und das können Sie sich sparen -
Ebenso gute Qualität plus ein noch größeres Leistungsangebot kann Ihnen oder Ihren Nächsten die Agentur „Daheim 24’“ zu wesentlich günstigeren Konditionen anbieten.
Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Sie die Geldleistungen der Pflegekasse noch abrechnen.
Unser Service nimmt Ihnen die schwere Last von den Schultern.
Stellen Sie uns auf die Probe.
Es lohnt sich!
Für die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen sorgen wir, mit Selektierter Auswahl an Pflegehilfen bzw. polnischen Haushaltshilfen für Ihr Wohlbefinden.
Dabei spielt die Qualität der Pflegekraft eine bedeutende Rolle. Ausbildung und Jahre der Berufserfahrung sind gewährleistet.
Die Agentur „Daheim 24“ vermittelt nur Betreuungskräfte, die bereits viel Erfahrung vorweisen können, und zudem über Pflegekenntnisse und ein herzliches und hilfsbereites Wesen verfügen.
Selbstverständlich sind bei unserem Personal Grundkenntnisse in der deutschen Sprache vorhanden. Die Bereitschaft und die Motivation der polnischen Pflegekräfte, die deutsche Sprache zu erlernen, ist enorm hoch. Da, die polnische Lebensart und dessen Kultur eher als christlich und sozial gilt, ist das Verhältnis der polnischen Haushalts- bzw. Pflegekräfte zu den Senioren sehr herzlich und liebevoll.
Welche Form und Intensität an Betreuung Ihrer Angehörigen benötigt wird, erarbeiten wir in unseren persönlichen Gesprächen mit Ihnen.
Eine Seniorenhilfe und Seniorenbetreuung setzt immer die individuelle Kenntnis des Menschen voraus. So wie wir unsere Pflegekräfte und Haushaltshilfen persönlich kennen, so können Sie die Wünsche der Senioren in die richtige Auswahl einbringen.
Wichtiger ist die menschliche Chemie, zwischen Senior und Pflegerin.
Neben der Kontaktvermittlung übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung und stehen Ihnen als Ansprechpartner, notfalls ebenso, wie unserer Personal 24 Stunden zur Verfügung.
Weit über 4.600 Euro monatlich kostet die Vollzeitpflege durch einen renommierten deutschen Pflegedienst. Diese Tatsache überfordert die meisten Angehörigen in einem hohen Maße. Oder Sie sind nicht bereit so viel Geld zu bezahlen, weil Sie bereits darüber informiert sind, dass es auch günstiger möglich ist, jedoch schlechte Erfahrungen mit Konkurrenten gemacht haben?
Wir meinen, dies muss auch nicht sein. Die Seniorenservice Agentur „Daheim 24“ bietet Ihnen hervorragende Qualität zu fairen und für Sie weitaus günstigeren Konditionen an.
Top Ausgezeichnete Pflegekräfte aus Polen können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stellen.
Gern beraten wir Sie eingehend über die Möglichkeiten, eine polnische Pflegekraft einzusetzen und dabei nicht mehr als nötig für Personal zu bezahlen.
- 24 Stunden Betreuung zu fairen Preisen –
Für uns steht die zu betreuende Person immer an erster Stelle !
Bei uns hat Qualität und Leistung einen bezahlbaren Preis!
Sie sind bei unserer Agentur gut aufgehoben, versprochen!
Was ist eine Agentur und was spielen wir für eine Rolle?
Eine Agentur ist eine Unternehmung, die für bestimmte Personengruppen die Vertretung ihrer Interessen übernimmt. In der Europäischen Union finden sich Agenturen mit unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen. Agentur Seniorenservice 24 Stunden „Daheim 24” ist spezialisiert auf das Wohlbefinden und die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen. Wir halten das, was Ihnen andere versprechen.
Warum ist die Arbeit durch unsere Agentur sinnvoll und zudem noch günstiger als eine private Suche nach einer Haushaltshilfe / Pflegehilfe?
Es passiert oft, dass eine privat ausgesuchte Person von heute auf morgen das Haus verlässt und Sie stehen wieder vor einem erneuten womöglich weitaus größeren Problem. Das passiert bei einer Zusammenarbeit mit unserer Agentur nicht. Sicherlich können wir niemanden zwingen zu bleiben, aber wir stellen sofort eine Ersatzkraft zur Verfügung. Unsere Damen sind vertraglich an eine zweiwöchige Kündigungsfrist gebunden und bis dahin haben wir garantiert einen Ersatz für Sie gefunden.
Was erledigt unser Personal?
Unser Personal ist 24 Stunden für Sie da und ist unterstützend tätig in der Haushaltsführung, Beaufsichtigung, Hilfe und Grundpflege. Gerade bei der 24 Stunden Anwesenheitsbetreuung ist es wichtig, dass Sie sich auf die „Pflege im eigenen Heim“ verlassen können.
Medizinische Leistungen dürfen ausdrücklich von uns nicht ausgeführt werden.
Die Aufgaben umfassen:
Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung?
Es ist Tag und Nacht immer jemand für Sie da!
Das Personal und die zu pflegende Person wohnen zusammen im selben Haushalt, um dadurch eine ständige Verfügbarkeit über 24 Stunden sicher zu stellen.
Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialdiensten.
Auch und vor allem in der Versorgung medizinischer Leistungen.
Welche Voraussetzungen müssen vor Ort erfüllt sein?
Das Personal benötigt ein eigenes Zimmer mit eigenem Bett, Schrank und Tisch. Nach Möglichkeit sollte ein Fernsehgerät zur Verfügung stehen. Die tägliche Mitbenutzung des Bades als auch der Waschmaschine sollte sicher gestellt sein. Die Kost und Logis sind für das Personal frei.
Wie lange dauert es, bis wir eine geeignete Person gefunden haben?
Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die Hilfskraft in der Regel zwischen 14 bis maximal 30 Tagen bei Ihnen vor Ort. In Notfällen auch noch schneller.
Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert?
Wie für unser eingesetztes Personal, gibt es auch Regeln die von unseren Kunden einzuhalten sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass unser Konzept bei Ihnen funktioniert ist sehr groß und von uns nahezu 100 Prozent zu gewährleisten, wenn folgende Spielregeln eingehalten werden:
Wie sind die Deutschkenntnisse bei dem durch uns eingesetzten Personal?
Die Sprachkenntnisse der Kräfte variieren. Es gibt Kräfte, die bereits in Deutschland oder Österreich arbeiten oder gearbeitet haben und vor allem deshalb über gute Sprachpraxis verfügen. Es gibt aber auch Kräfte, die nur Grundkenntnisse besitzen und ihre Kenntnisse erst in der Praxis und durch weiteres Sprachtraining ausbauen müssen, und dies auch wollen.
Wir versuchen bei der Auswahl der Kräfte Ihren Anforderungen im vollstem Umfang gerecht zu werden.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag läuft unbefristet und endet spätestens mit dem Tod der zu betreuenden Person. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen beidseitig gekündigt werden.
Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
Grundsätzlich stellt sich die Frage: „Was ist Arbeitszeit?“
Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von Tätigkeiten, oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit und was ist mit Freizeit des Personals?
Sicherlich sollte der Haushaltshilfe/Pflegekraft nach gesundem Menschenverstand auch ihre persönliche Freizeit gewährt werden. Mindestens einen Tag in der Woche oder zwei halbe Tage sollte dem Personal nach Möglichkeit zur freien Verfügung gestellt werden. Sie haben bestimmt einen Tagesrhythmus.
Unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an.
Die Kräfte sind bis auf kleine Erholungszeiten 24 Stunden am Tag für Sie dienstbereit.
Bitte verwechseln Sie jedoch Dienstbereitschaft nicht mit einem 24 Stunden Arbeitstag.
Den Betreuungskräften steht laut Vertrag zweimal pro Woche zu je fünf Stunden oder ein ganzer Tag zu Ihrer eigenen Verfügung frei, nach Absprache mit der Betreuungsperson oder den Angehörigen.
Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person nicht versteht?
Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und unserem Personal nicht stimmt, wird die Betreuerin ausgewechselt. Bitte berücksichtigen Sie immer vorher, dass beide Parteien oft eine gewisse Zeit brauchen, um sich kennen zu lernen, um dann als ein Team gut zu agieren und zu funktionieren.
Kommen immer andere Haushaltshilfen / Pflegekräfte?
Nein, es wechseln zwei bis drei gleichbleibende Personen in einem vereinbarten Rhythmus.
Wie findet der Wechsel statt?
Es entsteht kein Versorgungsloch, der Wechsel ist nahtlos. Oft ist es sinnvoll anfangs einen Tag beide Haushaltshilfen bei sich zu Hause zu haben, zwecks einer reibungslosen Übergabe. Die An- und Abreise, sowie die Besorgung von Tickets und alles Weitere werden von der Agentur organisiert und abgewickelt.
Warum Personalwechsel?
Unsere dienstleistenden Damen haben ihre Heimat in einem anderen Land. Oft steht auch eine Familie im Hintergrund. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand alles in der Heimat zurücklässt und für immer nach Deutschland kommt, ist relativ gering. Zudem wird eine Urlaubsproblematik im Vorhinein vermieden und eine bessere Abwicklung in Notfällen, wie zum Beispiel bei einer Krankheit, geboten. Sie haben immer jemand Zweiten, der einspringen kann, und sich mit der Situation und den Gegebenheiten vor Ort auskennt. Zudem erscheint Ihnen so das „Ersatzpersonal” dann auch nicht fremd. Durch den Personalwechsel wahren wir Ihnen eine gewisse Privatsphäre, die durch den Wechsel gewährleistet werden kann. Zusätzlich entsteht durch den Personalwechsel eine verbesserte Motivation der Kräfte aufgrund des konsequenten Pendels zwischen Familie und Arbeit.
Muss ich der Betreuungsperson die Reisekosten bezahlen?
Nein, die Reisekosten übernimmt im Normalfall die Agentur.
Die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
können Sie teilweise steuerlich geltend machen!
Nach §35a Abs.1S. 1 Nr. 2 EStG wird auf Antrag für Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, die keine geringfügige Beschäftigung darstellen, eine Steuerermäßigung in Höhe von: 12% der Aufwendungen bis 4.000,- Euro jährlich, gewärt
Es handelt sich in den gezeigten Beispielen um dargestellte Pauschalbeispiele.
Unsere Monatspauschale errechnet sich aus der Größe des Haushaltes, sowie dem Betreuungsumfang
Die Tätigkeiten die von der Betreuerin zu verrichten sind beziehen sich nur auf die, im Betreuungsvertrag genannte, zu betreuende Person(en).
Die Preise sind monatliche Endbeträge und beinhalten alle genannten Leistungen, Es werden keine weiteren Kosten erhoben!
EINE PERSON
Betreuung: 1 - Haushaltshilfe
Eine Person die keine Pflege benötigt
LEISTUNGEN:
Hauswirtschaftliche Versorgung wie:
Hilfen im sozialen Bereich wie:
Preis: 2.250,00 bis 2.350,00 / Monat (inkl. 19% MwSt)
Auch Pflegeheime in Polen: www.pflegeheime-polen24.de
Betreuung: 1 + P - Haushalt & Pflege
Eine Person die Pflege benötigt
LEISTUNGEN:
Hauswirtschaftliche Versorgung wie:
Unterstützung und Hilfe:
Hilfen im sozialen Bereich wie:
Preis: 2.350,00 bis 2.450,00 / Monat (inkl. 19% MwSt)
Auch Pflegeheime in Polen: www.pflegeheime-polen24.de
ZWEI PERSONEN
Betreuung: 2 - Haushaltshilfe
Zwei Personen die keine Pflege benötigen
LEISTUNGEN:
Hauswirtschaftliche Versorgung wie:
Hilfen im sozialen Bereich wie:
Preis: 2.600,00 bis 2.800,00 / Monat (inkl. 19% MwSt)
Auch Pflegeheime in Polen: www.pflegeheime-polen24.de
Betreuung: 2 + P1 - Haushalt & Pflege
- Zwei Personen die eine keine Pflege benötigt
LEISTUNGEN:
Hauswirtschaftliche Versorgung wie:
Unterstützung und Hilfe:
Hilfen im sozialen Bereich wie:
Preis: 2.700,00 bis 2.850,00 / Monat (inkl. 19% MwSt)
Auch Pflegeheime in Polen: www.pflegeheime-polen24.de
Betreuung: 2 + 2P - Haushalt & Pflege
- Zwei Personen die beiden Pflege benötigen
LEISTUNGEN:
Hauswirtschaftliche Versorgung wie:
Unterstützung und Hilfe:
Hilfen im sozialen Bereich wie:
Preis: 2.750,00 bis 2.950,00 / Monat (inkl. 19% MwSt)
Auch Pflegeheime in Polen: www.pflegeheime-polen24.de
Der Pflegebedürftige ist frei darin, wie er das Pflegegeld verwendet.
Kann die Pflegeperson in eine Pflegestufe eingruppiert werden dann kann die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung beträgt momentan (Stand Januar 2015 ) monatlich:
In Pflegestufe I: | 244 / Monat |
In Pflegestufe II: | 458 / Monat |
In Pflegestufe III: | 728 / Monat |
Zusätzlich kann die sogenannten Verhinderungspflege (wenn die pflegende Person verhindert ist) beantragt werden derzeit maximal 1.612,- € jährlich.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, die Ihnen genau erläutert welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Sie können dann die finanzielle Belastung bereits im Vorfeld klären.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater, je nach den persönlichen Verhältnissen ist ein Teil der Pflegekosten monatlich abzugsfähig.
Wie beantrage ich die richtige Pflegestufe?
(Bei der Pflege zu Hause sind zwei Fragen wichtig!)
1. Wie beantrage ich die richtige Pflegestufe?
Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse, besorgen Sie sich dort ein Antragsformular.
Dafür wichtig: verschaffen Sie sich einen Überblick, wie viel Zeit Sie für die Pflege brauchen, da nach richtet sich die Stufe. Bei den Kassen gibt es Pflegetagebücher, in denen genau steht , welche Arbeit als Pflege gilt z.B. Hilfe bei Körperhygiene.
Für die Pflegestufen gilt:
Die Kasse beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der den Patienten besucht und entsprechend einstuft.
Das Geld wird ab dem Datum der Antragstellung überwiesen.
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
2. Wie richte ich die Wohnung ein?
Die Krankenkassen unterstützen „Wohnungsanpassungsmaßnahmen“ mit bis zu 4.000,- €
pro Maßnahme wie z.B. Dusche und Griffe im Bad anbauen oder umbauten ähnlicher Art.
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegepersonen
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, erhalten ein monatliches Pflegegeld.
Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege unterstützt werden und Anerkennung finden.
Der Pflegebedürftige ist frei darin, wie er das Pflegegeld verwendet.
Das Pflegegeld beträgt monatlich in €:
Stufe: |
Monatliche Beträge: |
FürMenschen mit Eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) |
0 |
0 € |
123 € |
I |
244 € |
316 € |
II |
458 € |
545 € |
III |
728 € |
728 € |
Härtefall |
728 € |
728 € |
Verhinderungs-und Kurzzeitpflege : 1.612,00 € |
Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter gezahlt, danach ruht der Anspruch.
1. Grundsatz
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung (§17 Satz 1, §18 Abs. 2 Satz 1, §19 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes) bedarf in den Fällen der §2 bis 16 nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß §39 des Aufenthaltsgesetzes.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von unsozialen und nicht legalen Beschäftigungen. In Verbindung mit dem neuen Aufenthaltsgesetz der EU vom 01.01.2005 ist die Entsendung von osteuropäischem Betreuungspersonal nach Deutschland legal. Wir arbeiten ausschließlich auf legaler Basis.
Legales Engagement im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit
Die Verordnung zur Dienstleistungsfreiheit (01.01.2005) ist eine Möglichkeit ausländische Dienstleister (Dienstleistungsunternehmen oder selbstständige Dienstleister) aus den EU-Beitrittsländern in die Bundesrepublik zu engagieren. Dabei ist wichtig eine Unterscheidung zu treffen zwischen sogenannten Arbeitnehmerverhältnissen:
(Arbeitnehmer/Arbeitgeber) und Dienstleistungsverhältnissen (Auftraggeber/Auftragnehmer).
Seit dem EU - Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder am 01.05.2004 in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, kann die Arbeitsaufnahme bzw. die Beschäftigung von Haushaltshilfen / Betreuungspersonal rechtlich zulässig sein.
In Artikel 49 EGV ist die Dienstleistungsfreiheit verankert. Die Verordnung Nr. 1408/71 und die Durchführungsverordnung Nr. 574/72 koordinieren die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit, um die Ausübung dieses grundlegenden Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern.
Es gibt allerdings nur wenige legale Möglichkeiten.
Eine besteht darin, dass Sie eine der in den neuen EU – Ländern ansässige Pflegedienstfirma, die für uns als Kooperationspartner tätig ist, beauftragen, eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Deutschland zu entsenden. Die Beschäftigung bei Ihnen ist legal, weil die entsendete Person bei dieser Firma offiziell angestellt ist und die Firma für die Betreuungskraft die in ihrem Heimatland notwendigen Abgaben entrichtet (wie Steuern, Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung)
Am meisten arbeiten wir allerdings mit Betreuungskräften, die in Polen selbständig sind und durch unsere Kooperationsagenturen die Möglichkeit erhalten, bei Ihnen zu arbeiten. In dem Fall entrichten die Betreuungskräfte selbst die erforderlichen Abgaben
Bei diesen Möglichkeiten gehen Sie keinerlei Arbeitgeberverpflichtungen ein.
Zwischen der deutschen Familie und den ausländischen Arbeitskräften muss ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag nach §631 BGB geschlossen werden. Damit besteht kein „Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis“ sondern ein „Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis“.
Unsere Kräfte sind selbständige Dienstleister aus Osteuropa, die ihre Dienstleistungen in den Ländern der Europäischen Union (EU) anbieten und ausüben dürfen. Sie sind in Ihren Heimatländern als Gewerbetreibende angemeldet und bezahlen dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Unsere Kräfte erfüllen diese Bestimmungen und Sie haben die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu engagieren.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen der Agentur. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden sind. Die Agentur ist eine Vermittlungsagentur mit Sitz in Mönchengladbach. Sie agiert ausschließlich als Agentur und vermittelt Dienstleistungen für sich auf eigene Rechnung oder in fremden Namen für fremde Rechnung. Die Agentur vermittelt osteuropäisches und deutsches Personal zum Beispiel 24 Stunden Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte, Seniorenbetreuer/in, Haushaltshilfen usw. Der Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über häusliche Betreuungsleistungen. Keinesfalls entsteht nur ein Vertrag unmittelbar bzw. direkt mit dem Personal, denn dies wäre illegal. Die Agentur ist für sich und das osteuropäische Dienstleistungsunternehmen bei Verzug und nach Aufforderung durch das osteuropäische Dienstleistungsunternehmen inkassoberechtigt. Die Pflegekraft arbeitet beim Auftraggeber nach den gesetzlichen Regeln der Dienstleistungsfreiheit. Die Beschreibung der Dienstleistung wird schriftlich vereinbart. In Ausnahmefällen kann auch eine mündliche Absprache genügen, doch hierbei müssen sich beide Parteien gegenseitig und glaubhaft versichern, ihr Wort zu halten.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäß den AGB und sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Agentur erbringt die Dienstleistung der Vermittlung, sowie die Betreuung in allen Fragen für die Pflegekraft und der Pflegeperson oder dem Auftraggeber. Die Agentur stellt die Kontakte zwischen den aus den EU-Ländern, osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen und den Personal her. Die Agentur übernimmt die Vermittlung, die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden, dem osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen und dem Personal. Die Agentur steht dem Kunden während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses zur Verfügung.
3. Pflichten der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet der Agentur jederzeit seine aktuellen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer etc. mitzuteilen und Veränderungen des Betreuungsaufwandes der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die der Agentur zur Verfügung gestellten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte oder Agenturen die außerhalb des Tätigkeitsbereiches liegen weitergeleitet.
4. Haftung und Austausch der Pflegekraft
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Haftung für irgendwelche Schäden, die sich aus den Bedingungen einer Situationen ergeben, die von Agentur nicht zu vertreten sind, oder die auf persönliche und von Agentur unabhängige Entscheidungen durch Handlungen der Pflegekraft zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Pflegkraft oder einer unerwarteten Abwesenheit/Abreise oder einem Wechsel mit einer anderen Pflegekraft, stellt die Agentur eine geeignete Person als Vertretung so schnell wie möglich zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass infolge der Reisedauer und der Suche nach einer neuen Pflegekraft sich die Dienstleistungserbringung verzögern kann. Der Auftraggeber kann die Agentur mit den Kosten der Einstellung einer Drittperson für die Dauer der Abwesenheit oder mit anderen, daraus entstehenden Kosten nicht belasten.
5. Aussetzung des Vertrags
Bei Abwesenheit des Pflegebedürftigen (z.B. Aufenthalt im Krankenhaus) bis 14 Tage bleibt der Vertrag unberührt. Nach 14 Tagen kann der Vertrag bis zu seinem erneuten Inkrafttreten nach Wunsch des Auftragsgebers ausgesetzt werden. Die Geltungsdauer wird automatisch um die Zeit der Aussetzung verlängert. Über voraussichtliche Änderung der Aussetzungszeit ist der Agentur rechtzeitig zu informieren.
6. Honorar, Vergütung, Reisekosten, Kost und Logis
Die Agentur ist bemüht, dem Kunden ein kostengünstiges Angebot zu erstellen. Die Kosten für die Haushaltshilfe bzw. Betreuerin richten sich nach Umfang der zu erledigenden Aufgaben im Haushalt, der Pflegestufe, der Qualifikation, der Erfahrung und den Deutschkenntnissen der Betreuerin. Dieser Preis ist immer von der Situation vor Ort abhängig und muss im Einzelfall besprochen werden. Bei Angebotabgabe werden die Preise genau und bindend festgelegt. Die Höhe der Reisekosten richten sich nach der Entfernung aus welchem Wohnort das Personal anreist und werden von der Agentur „Daheim24“ übernommen. Der Auftraggeber stellt der Pflegekraft ein Zimmer zur eigenen Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Das Zimmer muss ausreichend eingerichtet und verschließbar sein. Der Auftraggeber sorgt für eine kostenlose, ausreichende Verpflegung, das heißt eine Verpflegung mit normalem Qualitätsstandard und in ausreichender Menge. Mit dem Zustandekommen des Vermittlungsvertrags fallen Vermittlungsgebühren an. Die von der Agentur erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber (Kunde) zu Beginn der Vertragsdauer zu leisten. Eine einseitige Minderung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Sollten die Parteien einvernehmlich vereinbaren, dass ein wesentlicher Grund zur Minderung der vereinbarten Vergütung vorliegt, erstellen sie eine getrennte schriftliche Vereinbarung über die Minderung der zustehenden Vergütung. Sollten Zahlungen vom Auftraggeber nicht geleistet oder unberechtigt vermindert werden, ist die Agentur berechtigt, die Pflegekraft ohne Ausgleichsleistung für den Auftraggeber und ohne Haftung (Folgehaftung) sofort zurückzuziehen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegeben Fälligkeitsdatum. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlichen und begründeten Einwänden gegen die Rechnung erheben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemachte Einwände gelten als gegenstandslos und die Rechnung vom Kunden als akzeptiert.
8. Vertragskündigungen
Der Vertrag kann vor Ablauf der Geltungsdauer von jeder Partei ohne Angabe der Gründe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Andere Kündigungsformen haben keine rechtliche Wirkung. Beim Tod des Pflegebedürftigen endet der Vertrag nach 7 Tagen automatisch.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, schriftlich per Brief, Fax, E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Paragraph 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit Paragraph 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß Paragraph 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Paragraph 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Agentur Seniorenservice 24 Stunden „Daheim 24“.
10. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
11. Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Dieses Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen der Agentur andere gesetzliche oder vertragliche Widerrufsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
12. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
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13. Haftungshinweise
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14. Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind uns wichtige Anliegen. Ohne Ihre Zustimmung sammeln wir über unsere Website keinerlei personenbezogene Daten. Allein Sie entscheiden darüber, ob Sie uns, etwa im Rahmen einer Bewerbung, Benachrichtigung oder ähnliches diese Daten bekannt geben wollen oder nicht.
15. Rechtliche Hinweise
Alle Rechte vorbehalten. Wir beraten Sie auf unserer Website und in unsrer Broschüre nicht und durch den Abruf unserer Website kommt kein Beratungsverhältnis zustande. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ist ausgeschlossen. Wenn Sie Beratung durch uns wünschen oder unsere Dienstleistungen in sonstiger Weise in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns bitte individuell an. Alle Inhalte unserer Website/Broschüre sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers vervielfältigt, weitergegeben und/oder veröffentlicht werden.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Agentur ist Mönchengladbach
Sie haben alles gründlich gelesen?
Sind Sie neugierig geworden und es besteht Bedarf an Personal?
Agentur Seniorenservice
„Daheim 24”
Haushaltshilfe – Betreuung & Pflege
Sie erreichen uns unter:
www.seniorenservice-daheim24.de
awolff2490@aol.com
02161 63 07 29
0176 840 831 00
Wir sind auch behilflich bei der Suche nach Betreuung – und Pflegeplätzen für bedürftige Senioren in Pflegeheimen in Polen. Info unter: www.pflegeheime-polen24.de
1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Agentur Seniorenservice „Daheim24“
Hovener Str. 327
41066 Mönchengladbach
2 . Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowi Art und Zwek und deren Verwendung :
Wenn Sie unser Kunde sind , erheben wir folgende Informationen:
Anrede , Vorname , Nachname
Anschrift
Telefonnumer ( Festnetz und/oder Mobilfunk )
Informationen, die für die Durchführung die Betreuung notwendig sind.
Hiermit erteile ich ,
Vorname : .........................................................
Name : ...........................................................
Geburtsdatum : .......................................
Anschrift : ......................................................
.......................................................
meine Einwiligung in die Verarbeitung meiner persönlichen und Gesundheits Daten im Zusammenhang mit meiner Pflege oder Pflege von :
.............................................................................
.................................................................................................................................
an :
Agentur Seniorenservice „Daheim24“
Hovener Str. 327
41066 Mönchengladbach
USt-IdNr.: 279286536
Die Erhebung dieser Daten erfolgt ,
um Sie als unsern Kunden identifizieren zu können
um Sie angemessen beraten zu können
zur Korespondenz mit Ihnen
zur Rechnungsstellung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Artikel 6 Absatz 1 , Satz 1 lit. b DSGVO zu den gennanten Zwecken für die angemessene Bearbeitung Ihres Auftrages und für die beidseitige Erfühlung von Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrages erforderlich .
Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermitlungsverttrages bzw. die Dauer eines ev. Vertragsverhältnisses gespeichert .
Nach der Beendigung des vertragsverhältnisses werden die Daten gelöscht , soweit der Löschung nicht andere gesetzliche Vorschriften , wie z.B. Aufbewarungsfristen entgegenstehen .
Meine Eiwilligung erfolgt freiwillig . Mir ist ferner bekannt , dass ich nicht verpflichtet bin eine derartige Einwilligung zu erteilen . Erteile ich diese Einwilligung nicht , entstehen mir grundsätzlich keine Nachteile .
Ich habe das Recht , jederzeit nachzufragen , welche personenbezogene Daten von mir gespeichert sind und kann durch schriftliche Mitteilung eine Berechtigung , Einschränkung oder Löschung dieser Daten verlangen .
3 . Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogene Daten auf Grund von berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 Absatz 1 , Satz 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden , haben Sie das Recht gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen , soweit dafür Gründe vorliegen , die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben .
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchrecht Gebraucht machen , genügt eine E-Mail an
Mönchengladbach , den
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(Ort , Datum ) Unterschrift des Kundes / Betreuers